Ort: Online
Beschreibung:
Die Rekrutierung und Integration von ausländischen Fachkräften bleiben auch in Zeiten von Corona für viele Unternehmen wichtige Herausforderungen, nicht nur in den sogenannten systemrelevanten Berufen und Branchen. Bei der langfristigen Integration ausländischer Fachkräfte sind die ersten Tage und Wochen oft entscheidend. Wer selbst schon im Ausland gelebt hat, weiß, was für ein großer Sprung das ist. Man ist plötzlich auf sich allein gestellt, ohne Freunde, ohne Nachbarn und ohne soziales Netzwerk. Einziger Anker: der neue Job, für den all das auf sich genommen wurde. Ein professionell gestalteter Onboarding-Prozess hilft dabei, diesen Anker zu festigen und Ihre Mitarbeiter dauerhaft an Bord zu holen.
Eine Anmeldung für den Online-Workshop wird erbeten bis zum: 23. Juni 2021, die Teilnahme ist kostenlos.
Nach der Anmeldung erhalten Sie rechtzeitig den Zugangslink zugeschickt.
Der Workshop findet im Rahmen des Projektes „Start Guide“ statt, das im Landkreis Wesermarsch seine Arbeit aufgenommen hat. Mit dem Projekt möchte man Unternehmen bei Ihrer Fachkräftesicherung unterstützen, durch die Vermittlung von ausländischen Fachkräften. Das Projekt organisiert die Akquise der potenziellen Mitarbeiter, kümmert sich um die bürokratischen Angelegenheiten und begleitet die neuen Fachkräfte vor Ort in der Phase der Einarbeitung im Unternehmen.
Information zum Projekt „Start Guide“:
Seit März 2021 gibt es auch im Landkreis Wesermarsch, neben insgesamt 23 Regionen im Land Niedersachsen, ein Start Guide-Projekt.
Ziel:
Die Aufgabe ist Unternehmen und Zugewanderte bei der Integration in den niedersächsischen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu begleiten. Dadurch soll der Fachkräftemangel in den Unternehmen gemindert werden. Unternehmen sollen motiviert werden, ausländische Potentiale stärker in ihre Personalrekrutierung einzubeziehen und darauf hinwirken, etwaige Vorbehalte oder Hemmnisse der Unternehmen abzubauen.
Zielgruppen:
Das Angebot richtet sich an Menschen mit Fluchthintergrund, an Fach- und Nachwuchskräfte aus Drittstaaten sowie EU-Bürgerinnen und Bürginnen. Ferner an Unternehmen in Niedersachsen sowie internationale Zugewanderte, für die ein Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland besteht. Dies können Geflüchtete, freizügigkeitsberechtigte Bürgerinnen und Bürger aus Mitgliedsstaaten der EU oder Bürgerinnen und Bürger aus Drittstaaten sein.