Ort: Online
Beschreibung:
Im März 2020 ist das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten. Doch die weltweite Corona Pandemie verhindert zunächst seitdem die Umsetzung der neuen Möglichkeiten, die Einreise nach Deutschland ist nur für einen eingeschränkten Personenkreis möglich. Das Team der Servicestelle Fachkräftesicherung stellt Ihnen in diesem Online-Seminar vor, welche Möglichkeiten das Gesetz Unternehmen bietet, ausländische Fachkräfte einzustellen. Zusätzlich beantworten wir die Fragen, wer aktuell überhaupt nach Deutschland einreisen darf und welche Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie beachtet werden müssen. Wie können Ihre neuen ausländischen Mitarbeitenden trotz allem pünktlich bei Ihnen starten?
Eine Anmeldung wird erbeten bis zum: 16. Juni 2021, die Teilnahme ist kostenlos.
Nach der Anmeldung erhalten Sie rechtzeitig den Zugangslink zugeschickt.
Der Workshop findet im Rahmen des Projektes „Start Guide“ statt, das im Landkreis Wesermarsch seine Arbeit aufgenommen hat. Mit dem Projekt möchte man Unternehmen bei Ihrer Fachkräftesicherung unterstützen, durch die Vermittlung von ausländischen Fachkräften. Das Projekt organisiert die Akquise der potenziellen Mitarbeiter, kümmert sich um die bürokratischen Angelegenheiten und begleitet die neuen Fachkräfte vor Ort in der Phase der Einarbeitung im Unternehmen.
Information zum Projekt „Start Guide“:
Seit März 2021 gibt es auch im Landkreis Wesermarsch, neben insgesamt 23 Regionen im Land Niedersachsen, ein Start Guide-Projekt.
Ziel: Die Aufgabe ist Unternehmen und Zugewanderte bei der Integration in den niedersächsischen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu begleiten. Dadurch soll der Fachkräftemangel in den Unternehmen gemindert werden. Unternehmen sollen motiviert werden, ausländische Potentiale stärker in ihre Personalrekrutierung einzubeziehen und darauf hinwirken, etwaige Vorbehalte oder Hemmnisse der Unternehmen abzubauen.
Zielgruppen: Das Angebot richtet sich an Menschen mit Fluchthintergrund, an Fach- und Nachwuchskräfte aus Drittstaaten sowie EU-Bürgerinnen und Bürginnen. Ferner an Unternehmen in Niedersachsen sowie internationale Zugewanderte, für die ein Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland besteht. Dies können Geflüchtete, freizügigkeitsberechtigte Bürgerinnen und Bürger aus Mitgliedsstaaten der EU oder Bürgerinnen und Bürger aus Drittstaaten sein.