Ab 1. Januar 2019 in novellierter Fassung wirksam
Die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld“ liegt seit dem 1. Januar 2019 in überarbeiteter Fassung durch das Bundesumweltministerium vor. Antragsberechtigt sind Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse sowie Betriebe, Unternehmen und sonstige Organisationen mit mindestens 25prozentiger kommunaler Beteiligung, öffentliche Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen, Religionsgemeinschaften und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Anträge auf Zuwendung können jedes Jahr vom 1. Januar bis zum 31. März und vom 1. Juli bis zum 30. September beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Klimaschutzkonzepte, -management und Energiesparmodelle sind ganzjährig beantragbar.
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